Termine 2023
Vorstandsversammlung
26.01.2023
Weinprobe
17.03.2023
Vorstandsversammlung
16.06.2023
Vorüben
08.07.2023
Schützenfest
14.07.2023
Vorstandsversammlung
19.10.2023
Generalversammlung
03.11.2023
Als Fausformel für das Datum gilt: Schützenfest endet immer am dritten Sonntag im Juli.
Blick in die Zukunft:
2024
Schützenfest
19. Juli bis 21. Juli 2024
Vorüben 13. Juli 2024
Vorüben 13. Juli 2024
2025
Schützenfest
18. Juli bis 20. Juli 2025
Vorüben 12. Juli 2025
Vorüben 12. Juli 2025
2026
Schützenfest
17. Juli bis 19. Juli 2026
Vorüben 11. Juli 2026
Vorüben 11. Juli 2026
Aus unserer Satzung
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§8 Mitgliederversammlung
- die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Schützenvereins.
- eine ordentliche Mitgliederversammlung findet alljährlich im 4. Quartal eines jeden Jahres statt.
- eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von mindestens 7 Tagen mit entsprechender Tagesordnung einzuberufen, wenn
- * es das Vereinsinteresse erfordert auf Beschluss des Vorstandes, oder
- * wenn die Einberufung von 1/4 der stimmberechtigten Mitglieder schriftlich beim Präsidenten unter Angabe des Zwecks und der Gründe beantragt wird.
- Die Einberufung der Mitgliederversammlung erfolgt schriftlich mit einem Vorlauf von mindestens 7 Tagen bei gleichzeitiger Bekanntgabe der Tagesordnung. Das Einladungsschreiben gilt als zugestellt, wenn es an die letzte vom Mitglied des Vereins schriftlich bekannt gegebene Adresse gerichtet ist.
- die Mitgliederversammlung ist grundsätzlich für alle Aufgaben zuständig, sofern spezielle Aufgaben gemäß dieser Satzung nicht einem anderen Vereinsorgan übertragen wurden. Ihr sind insbesondere die Jahresrechnung und der Jahresbericht zur Beschlussfassung über die Genehmigung und die Entlastung des Vorstandes vorzulegen. Sie bestellt zwei Rechnungsprüfer, die weder dem Vorstand noch einem vom Vorstand berufenen Gremium angehören, um die Buchführung einschließlich Jahresabschluss zu prüfen und über das Ergebnis vor der Mitgliederversammlung zu berichten.
- die Mitgliederversammlung entscheidet auch über
- * Strategie und Aufgaben des Vereins
- * Satzungsänderungen
- * Auflösung des Vereins.
- jede satzungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist beschlussfähig – ohne Rücksicht auf die Zahl der anwesenden Vereinsmitglieder.
- Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse (mit Ausnahme von Satzungsänderungen und Auflösung des Vereins) mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmgleichheit gilt ein Antrag als abgelehnt.
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